Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, dürfen Sie den Unfallort nicht verlassen. Als Fahrer eines Fahrzeugs, das in einen Unfall verwickelt ist, müssen Sie mindestens 30 Minuten am Unfallort bleiben, bevor Sie den Ort verlassen, wenn Sie allein sind. Wenn Sie mit anderen in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie persönliche und Versicherungsdaten austauschen. Das Verlassen des Unfallortes kann zu schweren finanziellen Strafen führen und je nachdem, ob es sich um Personen- oder umfangreiche Sachschäden handelt, können Sie inhaftiert werden oder Ihren Führerschein verlieren.
- Das Nichtbezahlen von Verkehrsverstößen (Vorladungen für das Parken in deutlich gekennzeichneten Parkverbotszonen oder das Parken auf einem Behindertenparkplatz und andere relativ kleine Verstöße) kann zu einer Gefängnisstrafe führen. Wenn die Verstöße weit genug zurückliegen und die Nichtzahlung konstant ist, wird Ihre letzte Zahlung eine saftige Geldstrafe (bekannt als Bussgeld) sein, begleitet vom Verlust Ihres Führerscheins und ziemlich wahrscheinlich einer „Gehen Sie direkt ins Gefängnis“-Karte.
- Einige Bußgelder können an Ort und Stelle kassiert werden, vorausgesetzt, der Fahrer hat genügend Bargeld zur Hand; andernfalls werden Ihr Name und Ihre Adresse aufgenommen und ein Strafzettel wird Ihnen später mit einem dazugehörigen Einzahlungsschein zugeschickt.
- Das Gesetz des guten Samariters verlangt, dass Sie anhalten und Hilfe leisten, wenn Sie als einer der Ersten am Unfallort eintreffen.
- Parken – Wenn Sie längere Zeit in einer deutschen Stadt leben, werden Sie bald sehr versiert im „kreativen“ Parken. Wenn Sie in den USA ein schlechter Einparker waren, werden Sie, wenn Sie Deutschland verlassen, einen Doktortitel darin haben! Da es in Deutschland inzwischen so viele Autos gibt (zuletzt über 40 Millionen) und so wenige Parkplätze, wird es immer schwieriger, einen Platz zu finden. Es ist generell schwierig, während der Arbeitszeit einen Parkplatz zu finden, obwohl Sie in vielen Fällen abends an Orten parken können, an denen es tagsüber verboten ist. Seien Sie vorgewarnt: Die deutschen Abschleppgebühren sind sehr hoch! Runde Schilder mit rotem Rand und blauem Innenraum und einem „X“ bedeuten absolutes Park- und Halteverbot. Ähnliche Schilder mit einer einzelnen diagonalen Linie bedeuten eingeschränktes Parken oder Parken nur für eine Dauer von drei Minuten. Schilder, die nur einen roten Rand und eine weiße Mitte haben, bedeuten, dass keine Fahrzeuge jeglicher Art zugelassen sind.